Saaten Zeller

16.02.2023 BfN "Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands" erschienen

Beim Bundesamt für Naturschutz ist nun der „Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands“ als BfN Schriften 647 erschienen. Dieser ist hier abrufbar: https://bfn.bsz-bw.de/files/1117/Schrift647.pdf

Der Leitfaden soll die rechtskonforme Umsetzung des § 40 Abs. 1 BNatSchG durch die zuständigen Naturschutzbehörden in den Bundesländern unterstützen. An seiner Erarbeitung waren zahlreiche Akteure aus Bundes- und Länderbehörden sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Verbänden der Landschaftsarchitekten, des Naturschutzes sowie der Saatgutproduzenten beteiligt.

Die für unsere Arbeit wichtigsten Punkte möchten wir hier kurz erläutern:

Bei den von der Fa. Saaten Zeller angebotenen zertifizierten Regiosaatgutmischungen (RegioZert) handelt es sich um pauschale Mischungen im Sinne des Leitfadens, die im gesamten Ursprungsgebiet eingesetzt werden können. „Regionales Saatgut eignet sich für eine Vielzahl von Infrastrukturmaßnahmen. Aber auch spezifische naturschutzfachliche Ziele, wie sie z.B. im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gefordert werden, können, je nach Zielsetzung, mit regionalem Saat- und Pflanzgut erreicht werden“ (S. 31).
Unsere Mischungen enthalten ausschließlich verbreitete Arten (Arealflächenanteil in der Regel > 60% der Quadranten des Ursprungsgebietes), die keine klare Arealgrenze innerhalb des Gebiets haben. Bei der Artenauswahl wurden die Kriterien des Artenfilters Regiosaatgut und die bundeslandspezifischen Artenlisten (sofern existierend) berücksichtigt (S. 30 – 31 des Leitfadens). Im Regelfall enthalten unsere Mischungen ausschließlich Herkünfte aus dem jeweiligen Ursprungsgebiet, für die Ausbringung in der freien Landschaft ist keine Genehmigung nach § 40 BNatSchG erforderlich (Tab. 3 auf S. 48).

Sollen einer Regiosaatgutmischung Herkünfte aus benachbarten Ursprungsgebieten beigemischt werden, ist für die Ausbringung in der freien Landschaft (Ausnahme Anbau in der Land- und Forstwirtschaft) eine Genehmigung nach § 40 BNatSchG erforderlich. Für die Erteilung einer solchen Genehmigung sind in den meisten Bundesländern die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.

Soll eine Regiosaatgutmischung neben häufigen bzw. verbreiteten Arten auch weniger verbreitete oder seltene Arten enthalten, so ist dies im Rahmen von subregionalem oder lokalem Saatgut möglich. Subregionen sind Teilregionen eines Ursprungsgebietes, die im Rahmen von Fachkonzepten oder projektspezifisch zu definieren sind. Da subregionales Saatgut auch in der Subregion gewonnen werden muss (S. 35), ist für die Beimischung weniger verbreiteter oder seltener Arten in Regiosaatgutmischungen in der Regel eine vorherige Auftragsvermehrung notwendig. Bei der Entwicklung subregionaler Mischungen ist die frühzeitige Einbeziehung der zuständigen Naturschutzbehörden angeraten (S. 36).

Wenn seltene oder weniger verbreitete Arten mit ausgebracht werden sollen, empfehlen wir Direktübertragungsverfahren von geeigneten Spenderflächen. Spender- und Empfängerfläche sollten im Optimalfall direkt aneinander angrenzen oder sich in einem engem räumlich-funktionalen Zusammenhang befinden, in der Regel in einem Radius von wenigen Kilometern. Mindestens sollten bei Direktübertragungen Spender- und Empfängerfläche innerhalb der gleichen naturräumlichen Haupteinheit liegen (Tab. 3 auf S. 48, siehe auch FLL Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut 2014).

 

Download BfN "Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands":

https://bfn.bsz-bw.de/files/1117/Schrift647.pdf

 

Leitfaden zur Verwendung von gebietseigenem Saat- und Pflanzgut krautiger Arten in der freien Natur Deutschlands, Bundesamt für Naturschutz

 

 

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