Saaten Zeller

Ausschreibungstexte - den Überblick behalten

oder

 

Hinweise zu Ausschreibungstexten

  1. →RSM Rasen vs. Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut
  2. →Verwendbare Arten für die jeweilige Region
  3. →Isotopen-Untersuchungen

1. RSM Rasen und Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut

Die Regelsaatgutmischungen der RSM Rasen sind nicht für Begrünungen mit gebietseigenem („autochthonem“) Saatgut geeignet. Für solche Begrünungen wird auf das FLL-Regelwerk „Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut (Ausgabe 2014) verwiesen. In diesem FLL-Regelwerk sind u. a. regionalisierte Regelsaatgut-Mischungen (RSM-Regio) sowie Hinweise zur Ausschreibung enthalten.

Erläuterung

Die RSM Rasen 1 bis RSM Rasen 7 basieren auf der Verwendung von Gräser-Zuchtsorten mit definierten Mindesteignungen. Die Sorten haben entsprechende Anbauprüfungen durchlaufen, z. B. auf Ihre Eignung für Zier-, Gebrauchs-, Strapazier- oder Landschaftsrasen. Wildformen (mit regionalem Herkunftsbezug) unterliegen nicht diesen spezifischen Qualitätsanforderungen von Zuchtsorten.

Die RSM Rasen 8 definiert ein festes Artengemisch ohne feste Vorgaben zu Verwendung von Zuchtsorten. Jedoch findet auch hier keine regionale Differenzierung bzw. eine Spezifizierung des für ein bestimmtes Herkunftsgebiet möglichen Artengemisches statt.

Gebietseigenes Saatgut / RSM Regio basiert auf der Verwendung von Wildformen aus definierten Herkunftsgebieten. Dies können Naturräume sein (naturraumtreues Saatgut) oder die 22 Ursprungsgebiete für Regiosaatugt1). Bei Regiosaatgut ist in den verschiedenen Ursprungsgebieten jeweils die Verwendung von bestimmten Arten möglich, welche z. B. aufgrund ihrer Verbreitung dort positiv gelistet sind. Diese Positivlisten weichen in den unterschiedlichen Ursprungsgebieten voneinander ab. Die RSM Regio berücksichtigen diese Differenzierung.

Zusammenfassung:
Aufgrund ihrer funktional definierten, aber nicht nach Herkünften differenzierten Artengemischekönnen die RSM Rasen somit nicht für gebietseigene Begrünungen verwendet werden (z. B. durch den einfachen Austausch der Zuchtsorten durch herkunftsgesicherte Wildformen). Dies würde auch dem Anspruch der RSM Rasen an qualitätsgesicherte Funktionsrasen für bestimmte Nutzungen (z. B. als Zier- oder Strapazierrasen) widersprechen.

1)Die Grundlage für Regiosaatgut bildet das an der Leibniz-Universität Hannover aufgestellte Regiosaatgut- und Regiopflanzgutkonzept mit seinen 22 Ursprungsgebieten und definierten Auswahlkritieren für die zu verwendenden Wildpflanzenarten (s. www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de). Die Einteilung der 22 Ursprungsgebiete ist als Grundlage der Erhaltungsmischungsverordnung (ErMiV 2012) des BMELV verankert.


 
2. Verwendbare Arten für die jeweilige Region

Leider werden immer wieder Arten als Regiosaatgut ausgeschrieben, die in der jeweiligen Region nicht vorkommen. Es liegt in der Natur der Sache, dass nur solche Arten als Regiosaatgut lieferbar sein können, die auch tatsächlich in der betreffenden Region verbreitet sind.
Der Artenfilter unter www.regionalisierte-pflanzenproduktion.de liefert eine Hilfestellung, welche Arten in den einzelnen Ursprungsgebieten für Regiosaatgut geeignet sind.

Wir empfehlen daher hier die von der FLL entwickelten Regiosaatgut-Mischungen (RSM Regio). Diese enthalten ausschließlich Arten, die in den jeweiligen Regionen verbreitet vorkommen. Gerne können Sie sich auch an die für ihre Region zuständigen Mitarbeiter wenden.


3. Isotopen-Untersuchungen:

Wir empfehlen die von der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V.) entwickelten Musterleistungstexte.
Diese beziehen sich auf die für Begrünungen gängigen technischen Normen und Regiosaatgut-Zertifikate und sind so gehalten, dass jeder Anbieter darauf ein Gebot abgeben kann. Firmenspezifische Texte oder Ausschreibungstexte einzelner „Anbauverbände“ unter Nennung möglicher Lieferfirmen sind nicht statthaft. 

Bitte haben Sie Verständnis, dass unsere Firma keinerlei Kosten für Isotopen-Untersuchungen übernimmt. Mit Isotopen-Untersuchungen kann man unter Umständen den Vermehrungsort einer Saatgutprobe prüfen, nicht aber den für Regiosaatgut entscheidenden genetischen Ursprung der untersuchten Charge. Die Methode ist folglich im Hinblick auf die Erfüllung der Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (keine Ausbringung gebietsfremder Arten in der freien Landschaft) und der Erhaltungsmischungsverordnung (genetischer Ursprung in einem der 22 definierten Ursprungsgebiete)  belanglos. Die Erwähnung möglicher Isotopen-Untersuchungen in Ausschreibungstexten deutet auf eine Prüfbarkeit hin, die nicht tatsächlich gegeben ist. Die Herkunft des von unserer Firma vermarkteten Regiosaatguts wird im Rahmen des Zertifikats Regiozert® durch eine lückenlose Dokumentation von der Aufsammlung durch unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter über die Vermehrung bis zum Vertrieb gesichert. Darüber hinaus unterstützt Saaten Zeller die Entwicklung molekularer  Methoden zur Erfüllung eines technischen Nachweises  der genetischen Herkunft und ist offizieller Partner im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projekt GBOL (German Barcode of Life, Botanischer Garten und Botanisches Museum Berlin-Dahlem, Freie Universität Berlin), das sich unter anderem mit der Frage auseinandersetzt, inwieweit DNA Barcodes zur Überprüfung von Saatgutchargen verwendet werden können.

 

Im Folgenden finden Sie einen Musterausschreibungstext, den Sie nach Ihren Anforderungen modifizieren können. Ganz unten auf dieser Seite finden Sie einen Link zu zwei Muster-Ausschreibungstexte, die Sie als Word-Datei herunterladen können.

 

Muster-Ausschreibungstext:

Rasenansaat herstellen im Trockensaatverfahren nach DIN 18917

  • Regiosaatgut (nach den Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut der FLL) gemäß beigefügter Mischungszusammensetzung  UG11 / HK11
  • Ansaatmischung mit Begrünungsziel Fuchsschwanz-Glatthaferwiese
  • Saatmenge 5 g/m²
  • Begrünung auf saatfertig vorbereitetem Oberboden nach DIN 18915
  • Saatgutmischung gleichmäßig ausbringen und andrücken.
  • Bodengruppe 6 nach DIN 18915 (bindiger Boden)
  • Bodenart: sandiger Lehm, humos, mäßig trocken, nährstoffreich
  • Flächenneigung: 1:4
  • Exposition: Südwest
  • pH-Wert: 6,3
  • Zeitpunkt: September 2017
  • 8.500m²

 

Regiomischung Frischwiese UG11 / HK11
(70% Gräser - 30% Kräuter)

Gräser:%
Agrostis capillaris 5,0
Alopecurus pratensis 2,0
Anthoxanthum odoratum 5,0
Arrhenatherum elatior 2,5
Bromus erectus 3,0
Bromus hordeaceus 9,5
Cynosurus cristatus 5,0
Festuca rubra rubra 20,0
Poa angustifolia 15,0
Trisetum flavescens 3,0
Leguminosen: 
Lathyrus pratensis 1,0
Lotus corniculatus 0,5
Medicago lupulina 0,5
Trifolium pratense 1,0
Kräuter: 
Achillea millefolium 1,0
Betonica officinalis 0,1
Campanula patula 0,1
Centaurea jacea 1,5
Cichorium intybus 1,0
Crepis biennis 1,0
Daucus carota 1,0
Echium vulgare 2,0
Galium album 1,0
Knautia arvensis 0,5
Leucanthemum ircutianum 1,0
Lychnis-flos-cuculi 1,0
Malva moschata 1,0
Papaver rhoeas 2,0
Pastinaca sativa 1,0
Pimpinella saxifraga 0,5
Plantago lanceolata 1,0
Prunella vulgaris 0,5
Ranunculus acris 2,0
Rumex acetosa 0,5
Salvia pratensis 1,3
Sanguisorba minor 1,5
Silene vulgaris 2,0
Solidago virgaurea 0,5
Tragopogon pratensis 2,0

 

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